Mietpreisbremse - und nun?
27. November 2014

Die Auswirkungen der Mietpreisbremse für Mieter und Vermieter
In der ersten Hälfte des Jahres 2015 soll sie wirksam werden - die Mietpreisbremse. Diese soll dafür
sorgen, dass der Anstieg der Mietpreise auf angespannten Wohnungsmärkten gebremst wird. Die
Miete in Ballungsgebieten soll dadurch auch für Menschen mit niedrigem Einkommen bezahlbar
bleiben beziehungsweise werden. Welche Kriterien dazu führen, dass Gebiete als „angespannte
Wohnungsmärkte“ gelten, soll im Gesetz nicht näher benannt werden.
Auf angespannten Wohnungsmärkten, auf denen sich Menschen mit niedrigem Einkommen die
Miete nicht mehr leisten können, soll die Mietpreisbremse verhindern, dass die Mieten weiter
steigen. Hierfür beschränkt sie die mögliche Anhebung der Miete bei einer Wiedervermietung auf
maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Wie hoch die ortsübliche
Vergleichsmiete, also die Miete von Wohnungen in ähnlicher Lage und mit vergleichbarer Größe ist,
zeigt der Mietspiegel der Stadt. Die Mietpreisbremse greift jedoch nicht in jedem Fall. So greift sie
nicht, wenn Wohnungen in Neubauten erstmals vermietet werden. Dies gilt für alle Wohnungen, die
nach dem 20.06.1948 bezugsfertigt geworden sind. Eigentümer beziehungsweise Vermieter müssen
sich auch nicht davor fürchten, nach Sanierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen den Kürzeren zu
ziehen. Nach Modernisierungsmaßnahmen greift die Mietpreisbremse nicht. Auch mit einem Sinken
der Mieten müssen Vermieter nicht rechnen. Sie dürfen immer mindestens die Miete fordern, die
bereits die Vormieter gezahlt haben. Neben der Beschränkung der Mieterhöhung führt die
Mietpreisbremse das Bestellerprinzip ein. Waren Wohnungssuchende bisher meistens für die
Zahlung der Maklercourtage verantwortlich, muss nun derjenige den Makler bezahlen, der ihn
beauftragt.
Die Folge der Mietpreisbremse für Kapitalanleger ist, dass diese einerseits genau die Lage der
Anlageimmobilien beurteilen sollten, andererseits aber auch rechtzeitig realistische
Renditerechnungen anstellen müssen. Immobilien in Szenevierteln lohnen sich damit zukünftig
weniger. Immobilien in Lage mit stabiler Mietnachfrage dagegen bleiben interessant. Wer eine
Immobilie erwirbt, die vermietet ist, sollte statt der aktuellen Miete zudem die Vergleichsmiete bei
der Renditeberechnung berücksichtigen. Besonders attraktiv werden Neubauten als Anlageobjekte,
da diese der Mietpreisbremse nicht unterliegen.