Alte Heizkessel müssen raus - Energieeinsparverordnung wird durchgesetzt
2. April 2015

Zum 1. Mai 2014 trat die neue Energieeinsparverordnung (EnEv 2014) in Kraft, wodurch Immobilieneigentümer verpflichtet wurden, bis zum 1. Januar 2015 alte Heizkessel entweder umzurüsten oder auszutauschen. Inzwischen sind drei Monate vergangen und die Mahnungen von Schornsteinfegern häufen sich.
Ziel ist es, nun energieeffizientere Modelle zu verbauen - daher dürfen Öl- und Gasheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, nicht mehr betrieben werden. Darüber hinaus wurden für neuere Modelle verschärfte Grenzwerte festgesetzt:
- Heizkessel für feste Brennstoffe mit einer Leistung von vier bis 15 Kilowatt (Stichtag Einbau: 31. Dezember 1994) müssen seit diesem Jahr die Emissionswerte der Stufe 1 einhalten.
- Bei kleinen Heizkesseln müssen im Abstand von zwei Jahren die CO- und Staubwerte gemessen werden.