AGB´s von CENTURY 21 Hübner & Cie.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 (Geltungsbereich)


Die nachfolgenden Bestimmungen regeln in Ergänzung zu den gesetzlichen Vorschriften die Vertragsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und der HÜBNER & CIE. IMMOBILIEN KG, CENTURY 21 HÜBNER CIE. IMMOBILIEN . Sie enthalten zugleich die nach § 312c BGB in Verbindung mit § 1 BGB-InfoV und § 312e BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV vorgeschriebenen Hinweise und Informationen nach dem Fernabsatzgesetz. Mit Zustandekommen des Maklervertrages werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag mit einbezogen. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, die AGB herunterzuladen oder auszudrucken.

§ 2 (Vertragsbestimmungen)


Die im Internetauftritt und in den Geschäftsstellen der HÜBNER & CIE. IMMOBILIEN KG, CENTURY 21 HÜBNER CIE. IMMOBILIEN  vorgehaltenen Informationen und Offerten zu den zu vermietenden bzw. zu verkaufenden Objekten stellen unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten dar. Als Maklervertrag ist nachfolgend der zwischen dem Vertragspartner und der HÜBNER & CIE. IMMOBILIEN KG, CENTURY 21 HÜBNER CIE. IMMOBILIEN  zustande kommenden Vertrag zu verstehen. Dieser Vertrag wird geschlossen, wenn die HÜBNER & CIE. IMMOBILIEN KG, CENTURY 21 HÜBNER CIE. IMMOBILIEN  das Angebot des Vertragspartners zum Abschluss eines Maklervertrages annimmt. Nimmt der Vertragspartner schriftlich, telefonisch oder elektronisch - beispielsweise durch Verwendung und Zusendung des elektronischen „CENTURY 21 Immobilien-Kontakts“ - Kontakt mit der HÜBNER & CIE. IMMOBILIEN KG, CENTURY 21 HÜBNER CIE. IMMOBILIEN  auf, so kommt der Maklervertrag insbesondere durch Unterbreitung eines Angebotes zum Vertragsschluss oder durch Zusendung eines Exposes über das/die interessierenden Objekte durch die HÜBNER & CIE. IMMOBILIEN KG, CENTURY 21 HÜBNER CIE. IMMOBILIEN  zustande. Die HÜBNER & CIE. IMMOBILIEN KG, CENTURY 21 HÜBNER CIE. IMMOBILIEN  behält sich grundsätzlich die schriftliche Fixierung des Maklervertrages bzw. eine schriftliche Bestätigung über den Abschluss mit dem Vertragspartner vor. Lediglich der Maklervertrag ist für den Verbraucher entsprechend des nachfolgenden § 6 widerrufbar. Als Hauptvertrag gilt der zwischen dem Vertragspartner und dem Eigentümer/Vermieter zustande gekommene Vertrag.

§ 3 (Art und Umfang des Angebotes)


Die Dienste der HÜBNER & CIE. IMMOBILIEN KG, CENTURY 21 HÜBNER CIE. IMMOBILIEN  beziehen sich auf die Vermittlung von Wohnungen und Häusern zur Miete oder zum Kauf durch den Vertragspartner. Die angebotenen und bezeichneten Objekte werden regelmäßig durch die HÜBNER & CIE. IMMOBILIEN KG, CENTURY 21 HÜBNER CIE. IMMOBILIEN  aktualisiert. Bei aller Sorgfalt kann die HÜBNER & CIE. IMMOBILIEN KG, CENTURY 21 HÜBNER CIE. IMMOBILIEN  keine Gewähr dafür übernehmen, dass die vom Eigentümer/Vermieter unterbreiteten Angebotsangaben richtig sind und dass die angebotenen Objekte im Augenblick des Zugangs der Offerte des Vertragspartners noch verfügbar sind. Die verwendeten Angaben erfolgen gemäß dem der HÜBNER & CIE. IMMOBILIEN KG, CENTURY 21 HÜBNER CIE. IMMOBILIEN  erteilten Auskünfte, insbesondere der Objektangaben. Die HÜBNER & CIE. IMMOBILIEN KG, CENTURY 21 HÜBNER CIE. IMMOBILIEN  ist nicht verpflichtet, diese Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Flächenangabe, Ausstattung, Alter des Objektes, Baugenehmigung etc.

§ 4 (Pflichten)


Die von der HÜBNER & CIE. IMMOBILIEN KG, CENTURY 21 HÜBNER CIE. IMMOBILIEN  gemachten Angaben sind vom Vertragspartner streng vertraulich zu behandeln. Der Vertragspartner ist nur befugt, die durch Zugriff auf die Internetpräsenz der HÜBNER & CIE. IMMOBILIEN KG, CENTURY 21 HÜBNER CIE. IMMOBILIEN  oder in anderer Weise gewonnenen Informationen persönlich und im Zusammenhang mit dem konkreten Interesse an dem Erwerb oder der Anmietung der nachgefragten Objekte zu verwenden. Es ist dem Vertragspartner untersagt, die gewonnenen Informationen und Angaben an Dritte weiterzugeben. Jede andere Nutzung, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, ist untersagt. Die Weitergabe verpflichtet den Vertragspartner zur Zahlung der Provision, falls ein Dritter dadurch zum Vertragsabschluss kommt.

§ 5 (Provision)


Der Provisionsanspruch der HÜBNER & CIE. IMMOBILIEN KG, CENTURY 21 HÜBNER CIE. IMMOBILIEN  entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises ein Hauptvertrag zustande kommt. Für die Entstehung des Anspruches ist die Mitursächlichkeit der HÜBNER & CIE. IMMOBILIEN KG, CENTURY 21 HÜBNER CIE. IMMOBILIEN  am Abschluss des Hauptvertrages ausreichend. Der Anspruch der HÜBNER & CIE. IMMOBILIEN KG, CENTURY 21 HÜBNER CIE. IMMOBILIEN  auf die Provision wird mit Abschluss des Hauptvertrages fällig. Sollte keine anders lautende Vereinbarung getroffen worden sein, so ist die Provision sofort innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug zu zahlen. Die Rechnungslegung erfolgt aufgrund einer abgeschlossenen Provisionsvereinbarung oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot/in der Offerte ausgewiesenen Provision (Courtage). Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die HÜBNER & CIE. IMMOBILIEN KG, CENTURY 21 HÜBNER CIE. IMMOBILIEN  der Abschluss des Hauptvertrages zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag erreicht wird. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der Vertragspartner den Maklervertrag widerruft bzw. sich auf andere Weise von diesem Vertrag löst oder der Hauptvertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes aufgelöst oder aus anderen, in der Person des Vertragspartners liegenden Gründen rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird.
Sind die Angebote der HÜBNER & CIE. IMMOBILIEN KG, CENTURY 21 HÜBNER CIE. IMMOBILIEN  dem Vertragspartner bereits von anderer Seite unterbreitet worden und werden bereits darüber Verhandlungen geführt, hat der Vertragspartner der HÜBNER & CIE. IMMOBILIEN KG, CENTURY 21 HÜBNER CIE. IMMOBILIEN  schriftlich per Einschreiben mitzuteilen, von welcher Seite das Angebot erfolgt ist. Erfolgt eine derartige Mitteilung nicht in angemessener Frist, so gilt der Nachweis des Objektes durch die HÜBNER & CIE. IMMOBILIEN KG, CENTURY 21 HÜBNER CIE. IMMOBILIEN  als erbracht. Vom Abschluss des Hauptvertrages ist der HÜBNER & CIE. IMMOBILIEN KG, CENTURY 21 HÜBNER CIE. IMMOBILIEN  durch den Vertragspartner unverzüglich Mitteilung zu machen. Die Mitarbeiter der HÜBNER & CIE. IMMOBILIEN KG, CENTURY 21 HÜBNER CIE. IMMOBILIEN  haben Anspruch auf Anwesenheit bei Abschluss des Hauptvertrages, auf rechtzeitige Terminsmitteilung sowie auf eine Vertragsabschrift einschließlich aller Nebenabreden.

§ 6 (Widerrufsrecht für Verbraucher)

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerru­fen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen sie uns

 

HÜBNER & CIE. IMMOBILIEN KG, CENTURY 21 Hübner Cie. Immobilien

Harburger Straße 7 | 21614 Buxtehude, 04161 - 704 96 90

buxtehude@century21.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster – Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen er­halten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, güns­tigs­ter Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns ein­gegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeit­punkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbracht den Dienstleistungen im Vergleich zum gesamten Umfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

___________________________________________________________________________

Muster-Widerrufsformular

 

 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und sen­den Sie es zurück.)

 

An ……….……….……….……….

(hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen):

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der fol­genden Dienstleistungen:

……….……….……….……….

 

Bestellt am (*) /erhalten am (*)

……….……….……….……….

 

Name des/der Verbraucher(s)

……….……….……….……….

 

Anschrift des/der Verbraucher(s)

……….……….……….……….

 

 

……….……….……….……….

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

……….……….……….……….

Datum

(*)       Unzutreffendes streichen.

___________________________________________________________________________

 

 

§ 7 (Haftung)


Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus dem Maklervertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 8 (Erfüllungsort und Gerichtsstand)


Die Geschäftsräume der HÜBNER & CIE. IMMOBILIEN KG, CENTURY 21 HÜBNER CIE. IMMOBILIEN  sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner, der Unternehmer ist, und der HÜBNER & CIE. IMMOBILIEN KG, CENTURY 21 HÜBNER CIE. IMMOBILIEN , und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird.
Ist der Vertragspartner Unternehmer oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so kann die HÜBNER & CIE. IMMOBILIEN KG, CENTURY 21 HÜBNER CIE. IMMOBILIEN  am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. Für das Mahnverfahren ist ausschließlich der allgemeine Gerichtsstand des Antragsstellers (HÜBNER & CIE. IMMOBILIEN KG, CENTURY 21 HÜBNER CIE. IMMOBILIEN ) zuständig.

§ 9 (Schlussbestimmung)


Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen unwirksam sein, so sollen die Geschäftsbedingungen im Übrigen ihre Rechtswirksamkeit behalten. Der Vertragspartner und die HÜBNER & CIE. IMMOBILIEN KG, CENTURY 21 HÜBNER CIE. IMMOBILIEN  sind in diesem Falle gehalten, die ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine ähnliche zu ersetzen, welche dem Inhalt der Geschäftsbedingungen und dem daran zum Ausdruck gebrachten Willen weitestgehend entspricht.

 

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